Förderangebot Nord
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen
Digibonus Schleswig-Holstein
Seit dem 10.12.2021 gilt ein Antragsannahmestopp für dieses Förderprogramm. Es ist ein neues Förderprgramm in Planung, allerdings steht noch nicht fest, wann dieses vorgestellt bzw. veröffentlicht wird.
In unserem Newsletter halten wir Sie über neue Digitalisierungsförderprogramme auf dem Laufenden.
Hamburger Digitalbonus
Das Förderprogramm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.
Förderfähige Leistungen:
- Förderungen in den Bereichen Informationssicherheit, digitaler Wandel, Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren sowie Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen
- „Hamburg Digital Check“ für Beratungsleistungen
- „Hamburg Digital Invest“ für Investitionen in Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister
Förderberechtigt:
-
selbständige kleine und mittelgroße Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Hamburg
Fördersumme:
- Förderquote von 50 Prozent für den „Digital Check“ bei einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro
- Förderquote von 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“ mit der Höchstfördersumme von 17.000 Euro
Digitalbonus Niedersachsen
Anträge für das Förderprogramm Digitalbonus für Unternehmen sind bis Ende des Jahres 2023 möglich!
Förderfähige Leistungen:
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
Förderberechtigt:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Fördersumme:
- Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40% bei kleinen Unternehmen und bis zu 20% bei mittleren Unternehmen
Digitalisierung und Arbeit 4.0 Bremen
Derzeit ist keine feste Laufzeit für dieses Förderprogramm festgelegt.
Förderfähige Leistungen:
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0
- Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsprozesse
- Digitale Prozessberatung und Prozessmanagement
- Organisationsentwicklung sowie Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Förderberechtigt:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
Fördersumme:
- Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten
- Max. 5.000 Euro pro Projekt